Sehr geehrter Herr Senator Dr. Lederer,
ihren Brief vom 25.6.2020 haben wir mit Interesse gelesen. Sie erläutern, warum der Senat mit der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 in § 5 Absatz 1 beschlossen hat, dass in geschlossenen Räumen nicht gemeinsam gesungen werden darf. Sie weisen auf die sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hin, die die Berliner Entscheidungsfindung in dieser Frage durch ihre Expertise unterstützt haben.
Der Landesmusikrat Berlin und der Chorverband Berlin sorgen sich, wie Sie wissen, sehr um den Fortbestand der einmaligen Berliner Amateurmusikszene in der Corona Krise. Laut der jüngsten Umfrage des Landesmusikrats, an der sich bisher 511 Ensembles beteiligten, sind 40,5% der Ensembles durch die Proben-Einschränkungen langfristig in ihrem Fortbestand bedroht. Diese Umfrage wurde vor der Entscheidung des Senats durchgeführt.
Zwar kann ab sofort im Freien gesungen werden, das wird allerdings durch das rigide Verbot des gemeinsamen Singens in geschlossenen Räumen sowohl große Amateurchöre und auch die professionellen Ensembles vor nahezu unüberwindliche Schwierigkeiten stellen, solange sie keine Perspektive für Proben und Auftritte erhalten. Die schon jetzt schwierige kommerzielle Lage von Chorleiter*innen hat sich durch den Senatsbeschluss erheblich verschärft.
Aus unserer Perspektive werden Forschungen und wissenschaftliche Erkenntnisse, die Wiedereinstiegsszenarien entwickeln, dringend benötigt. Es gibt inzwischen auch sehr unterschiedliche umfangreiche Studien, die zusammenführt werden sollten. Selbst in Berlin klaffen die Einschätzungen der Experten auseinander. Das vom CVB vorgelegte Positionspapier ist mit Prof. Dr. Mürbe und Prof. Dr. Gastmeier beraten worden und in Ihrer Verwaltung mit einer positiven Einschätzung aufgenommen worden.
Wir sind sehr an einem Fachgespräch mit Ihnen und mit Expertinnen und Experten und betroffenen Gruppen interessiert, um Gefahren, Regelungen und Perspektiven zu diskutieren und zu entwickeln.
Wir – der Chorverband Berlin und der Landesmusikrat – stehen dafür ab sofort zur Verfügung.
Wichtig ist für uns, gemeinsam mit Ihnen und dem Berliner Senat eine Perspektive für das gemeinsame Singen in Räumen zu entwickeln, die der Gesundheitsvorsorge nicht 2/2 entgegensteht. Wir verweisen dazu auch auf den Musterhygieneplan der Senatsschulverwaltung vom 24.6.2020, der das Singen in Schulen mit Auflagen zulässt.
Sowohl die räumliche Situation (Lüftung, Klimaanlagen, große räumliche Volumina) in Berliner Immobilien wie auch Flächen zum abgrenzbaren Singen im Freien, die das Land Chören kurzfristig zur Verfügung stellt, müssen geklärt werden. Wir sollten auch ein Verfahren finden, das mit größter Transparenz die Positionen, Entscheidungsfindung und Perspektiven für alle Betroffenen sicherstellt.
Für die Zusammensetzung eines solchen Treffens schlagen wir Vertretungen der beteiligten Senatsverwaltungen, Vertreter*innen der Wissenschaft, des Chorverbands Berlin, des Landesmusikrats und Vertreter*innen den Kirchen vor.
In diesem Sinne sind wir an einer kurzfristigen Terminfindung für ein zeitnahes Treffen interessiert.
Mit vielen Grüßen
Hella Dunger-Löper
Präsidentin des Landesmusikrats Berlin e.V.
Petra Merkel
Präsidentin des Chorverbandes Berlin .V.